Unsere Führerscheinklassen

Hier sehen Sie die von uns angebotenen Führerscheinklassen im Überblick:

Klasse AM Mindestalter 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbh max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Klasse A1 Mindestalter 16 Jahre

Einschluss der Klasse AM

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 KW                                

Klasse A2 Mindestalter 18 Jahre

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich 

Einschluss der Klassen AM, A1

Krafträder mit                    

  • Leistung max. 35 kW                                                        

Klasse A Mindestalter 20 bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes und 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die  praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss der Klassen AM, A1, A2

Krafträder mit 

  • Hubraum über 50 ccm oder
  • bbH über 45 km/h

bbH - bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

Klasse B, B78, B197 Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A mit 

  • zGG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zGG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zGG über 750 kg erlaubt, wenn zGG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

zGG - zulässiges Gesamtgewicht

Klasse B96 Mindestalter  Klasse B

 

 

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.

Kfz der Klasse B und Anhänger mit:

  • zGG des Anhängers über 750 kg
  • zGG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

zGG - zulässiges Gesamtgewicht

Führerscheinklasse B78  - Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug mit Erhalt der Führerscheinklasse B und Schlüsselzahl 78. Diese Schlüsselzahl berechtigt das Führen eines PKW's  nur mit Automatikgetriebe.

Führerscheinklasse B197 - Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug in dem innerhalb der Ausbildung 10 Fahrstunden (gesetzlich vorgeschrieben und 15 minütiger  Fahrkompetenzprobe  durch den Fahrlehrer) auf einem PKW mit Schaltung geschult wird. Die praktische Fahrprüfung erfolgt auf dem Automatikfahrzeug mit Erhalt der Führerscheinklasse B und der Schlüsselzahl 197. Diese Schlüsselzahl berechtigt das Führen eines Pkw's mit Automatik- und Schaltgetriebe.

Klasse BE Mindestalter Klasse B

 

 

 

Vorbesitz Klasse B

Keine Theorieprüfung erforderlich 

praktische Prüfung muss sein!

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zGG des Anhängers über 750 kg aber max. 3.500 kg

zGG - zulässiges Gesamtgewicht

Klasse C Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung 

Vorbesitz der Klasse B

Einschluss der Klasse C1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen  A1, A2 und A - mit

  • zGG über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zGG

zGG - zulässiges Gesamtgewicht

 

 

Klasse CE Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Vorbesitz der Klasse C

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zGG Anhänger über 750 kg

zGG - zulässiges Gesamtgewicht

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.